Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94   

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VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94 (https://dejure.org/1995,3355)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.1995 - 8 S 2183/94 (https://dejure.org/1995,3355)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 8 S 2183/94 (https://dejure.org/1995,3355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Überleitung eines alten Ortsbauplans als nicht qualifizierter Bebauungsplan; nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 400
  • ZfBR 1995, 279
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
    Voraussetzung für eine wirksame Überleitung ist zunächst, daß die überzuleitenden Vorschriften und Pläne einen Inhalt haben, der nach geltendem Recht Inhalt eines Bebauungsplans sein kann; die baurechtlichen Vorschriften müssen also verbindliche Regelungen (Festsetzungen) der in § 9 BBauG bezeichneten Art enthalten (vgl. BVerwG., Urt. v. 20.10.1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67; Beschl. v. 14.4.1976 - IV B 24.76 - Buchholz 406.11, § 173 Nr. 15).

    Voraussetzung für die wirksame Überleitung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67; vgl. auch das o.g. Senatsurt. v. 25.2.1993) schließlich, daß die entsprechenden Vorschriften und Pläne zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung Ergebnis sachgemäßer Abwägung der damals beachtlichen Belange waren sowie zur Zeit der Überleitung (also am 29.6.1961) ein rechtlich einwandfreies Abwägungs e r g e b n i s darstellten.

    Die Abwägungsmaßstäbe und mit ihnen die maßgebliche Interessenabwägung sind dem seinerzeitgen Recht zu entnehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1972, a.a.O.), hier also insbesondere Art. 11 Abs. 1 Württ. BauO.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92

    Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
    Vielmehr hat diese Vorschrift beim Inkrafttreten des Baugesetzbuches ihre Aufgabe erfüllt, so daß es einer erneuten Aufnahme in das Baugesetzbuch nicht bedurfte (vgl. Senatsurt. v. 25.2.1993 - 8 S 287/92 - NVwZ 1994, 701 = VBlBW 1993, 420).

    Mit übergeleitet werden dann aber auch bauplanungsrechtliche Vorschriften einer Landesbauordnung oder Ortsbausatzung, die die planerische Aussage notwendig ergänzen (vgl. Senatsurt. v. 25.2.1993, a.a.O. sowie Grauvogel, in: Kohlhammer Komm., BBauG, § 173, VI 1b cc - Stand November 1975 - ; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG, § 173 RdNr. 75 - Stand September 1977 -).

  • BVerwG, 25.04.1985 - 4 B 48.85

    Rücksichtnahmegebot - Öffentlicher Belang - Innenbereich - Wohnbebauung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
    Im Rahmen der vorzunehmenden beiderseitigen Interessenabwägung kann letztlich zu Lasten der Klägerin nicht unberücksichtigt bleiben, daß diese angesichts der planungsrechtlichen Vorgaben bezüglich ihres Grundstücks nicht zwingend auf eine Wohnnutzung verwiesen ist; so ist z.B. eine gewerbliche Nutzung hier nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. zu diesem Abwägungsgesichtspunkt: BVerwG, Beschl. v. 25.4.1985 - 4 B 48.85 - BRS 44, 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1991 - 3 S 1344/91

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für einen an Wohnbebauung angrenzenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
    Geht man davon aus, daß es sich hierbei um einen sog. Sicherheitsabstand handelt, der auf einer Verdoppelung des Geruchsschwellenabstandes beruht (vgl. Urt. des erk. Sen. v. 20.6.1991 - 8 S 209/91 - AgrarR 1992, 274; Funk, Bay.VBl. 1994, 225, 227) so läge der halbierte Abstand noch bei 97, 5 m. Berücksichtigt man (bezogen auf das Klageziel) weiterhin zugunsten der Klägerin, daß ihr Grundstück und die gesamte nähere Umgebung des Schweinemastbetriebs durch diese Schweinehaltung entscheidend geprägt sind, und läßt deshalb eine weitere Halbierung dieses bereits halbierten Wertes auf knapp 50 m zu (vgl hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.10.1991 - 3 S 1344/91 - VBlBW 1992, 177; Funk, BayVBl. 1994, 225, 228), so lägen die hier beantragten Wohnbauvorhaben nochmals deutlich näher an dem Betrieb, mit der Folge, daß sie bei realistischer Betrachtungsweise erheblichen und damit unzumutbaren Belästigungen ausgesetzt wären.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1991 - 8 S 209/91

    Kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Einhaltung der Mindestabstände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
    Geht man davon aus, daß es sich hierbei um einen sog. Sicherheitsabstand handelt, der auf einer Verdoppelung des Geruchsschwellenabstandes beruht (vgl. Urt. des erk. Sen. v. 20.6.1991 - 8 S 209/91 - AgrarR 1992, 274; Funk, Bay.VBl. 1994, 225, 227) so läge der halbierte Abstand noch bei 97, 5 m. Berücksichtigt man (bezogen auf das Klageziel) weiterhin zugunsten der Klägerin, daß ihr Grundstück und die gesamte nähere Umgebung des Schweinemastbetriebs durch diese Schweinehaltung entscheidend geprägt sind, und läßt deshalb eine weitere Halbierung dieses bereits halbierten Wertes auf knapp 50 m zu (vgl hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.10.1991 - 3 S 1344/91 - VBlBW 1992, 177; Funk, BayVBl. 1994, 225, 228), so lägen die hier beantragten Wohnbauvorhaben nochmals deutlich näher an dem Betrieb, mit der Folge, daß sie bei realistischer Betrachtungsweise erheblichen und damit unzumutbaren Belästigungen ausgesetzt wären.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
    Keine planungsrechtlich verbindlichen Vorgaben bestehen jedoch insbesondere hinsichtlich der schädlichen Umwelteinwirkungen und - wie bei Vorliegen eines qualifizierten Bebauungsplans (vgl. § 15 Abs. 1 BauNVO) - hinsichtlich des Gebots der Rücksichtnahme als weiteren öffentlichen Belangen (BVerwG, Urt. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 - BVerwGE 52, 122 = NJW 1978, 62).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.4.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5 = BRS 32, 28) tritt eine bauplanerische Festsetzung (ausnahmsweise) wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit sich die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der t a t s ä c h l i c h e n  Entwicklung einen Stand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. auch Degenhardt, BayVBl. 1990, 71 ff).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
    Ob Belästigungen im Sinne des Immissionsschutzrechtes erheblich sind, richtet sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Rechtsgüter, die sich ihrerseits nach der bebauungsrechtlichen Prägung der Situation und nach den tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 - BauR 1993, 445 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1994 - 5 S 99/94

    Anfechtbarkeit einer Baugenehmigung trotz Bestandskraft eines entsprechenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
    Dieser kommt zwar keine Normqualität zu, sie kann jedoch zur Beurteilung der Zumutbarkeit als brauchbarer Anhalt bzw. als Entscheidungshilfe herangezogen werden (Urt. v. 12.10.1992 - 8 S 1408/89 - NVwZ 1993, 1217; vgl. auch Beschl. v. 8.3.1994 - 5 S 99/94 - UPR 1994, 351; BVerwG, Urt. v. 4.3.1993 - a.a.O.).
  • BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88

    Bebauungsplan - Verstoß gegen bindendes Recht - Nicht genehmigungsfähig -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94
    Die Bebaubarkeit ist auch nicht durch die Landschaftsschutzverordnung des Landratsamts Balingen vom 17.3.1970 entfallen (vgl. zum Verhältnis Bebauungsplan - Landschaftsschutzverordnung: BVerwG, Beschl. v. 28.11.1988 - 4 B 212.88 - ZfBR 1989, 77; Gierke, in: Kohlhammer-Komm., § 9 RdNr. 36 ff).
  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62

    Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben

  • BVerwG, 04.11.1987 - 4 B 210.87

    Landschaftsschutzrecht als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; Kein

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 5 S 422/86

    Zum Erlaß einer Landschaftsschutzverordnung - Zuständigkeit und

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1992 - 8 S 1408/89

    Zur planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Erweiterung

  • BVerwG, 25.02.1976 - 4 B 24.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abweichung im Sinn des § 132

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1989 - 5 S 2897/88

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplanes

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1983 - 5 S 2351/82

    Rechtsmittel des Beigeladenen; Zulässigkeit eines Außenbereichsvorhabens

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02

    Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans;

    Damit kam einer Baulinie auch die sogenannte "Tiefenwirkung" zu, das heißt, sie hatte zur Folge, dass ein Grundstück grundsätzlich bis zu einer Tiefe von 50 m - gemessen ab der Linie - als innerhalb des Ortsbauplans gelegen und damit als grundsätzlich bebaubar galt (vgl. dazu, dass sich dies auch unter Geltung der Verordnung über die Regelung der Bebauung vom 15.02.1936 [RGBl. 1936 1, 104] nicht änderte: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - VBlBW 1995, 400).

    Mit diesem Inhalt konnte sie übergeleitet werden (ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.01.1998 - 8 S 2430/97 - und - 8 S 2447/97 - sowie Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - jeweils a.a.O.).

    Da die Reihenhäuser innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden sollen, kann insbesondere nicht angenommen werden, sie beeinträchtigten die natürliche Art der Landschaft (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) oder ließen die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung eine Splittersiedlung befürchten (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB; vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 2447/97

    Übergeleitete Bebauungspläne

    Im Widerspruchsverfahren wies das Regierungspräsidium Stuttgart das Landratsamt darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 17.2.1995 - 8 S 2183/94) davon auszugehen sei, daß das Grundstück des Klägers nach den einschlägigen Vorschriften grundsätzlich als bebaubar zu gelten habe.

    Denn eine Beeinträchtigung dieser Belange hat auszuscheiden, da der für das Vorhaben vorgesehene Standort durch Baugrenzen als Bauland ausgewiesen ist mit der Folge, daß keine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft angenommen werden kann; weiterhin wird dadurch die Annahme ausgeschlossen, das Vorhaben könne zu einer unerwünschten Zersiedelung des Außenbereichs führen (Senatsurt. v. 17.2.1995 - 8 S 2183/94 -, vgl. VBlBW 1995, 400, 401 m.w.N.).

    Der Inhalt der jeweiligen Vorschriften ist dabei im Zusammenhang mit den sie ergänzenden baurechtlichen Vorschriften zu sehen, die in solchen Fällen ebenfalls übergeleitet sind (Senatsurt. v. 17.2.1995, a.a.O.; Gaentzsch in Berliner Kommentar, 2. Aufl., § 10 BauGB Nr. 42).

    Jedenfalls mit diesem Inhalt kann sie daher auch Inhalt eines Bebauungsplans nach geltendem Recht sein (Senatsurt. vom 17.2.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2015 - 8 S 450/13

    Nichterweislichkeit hinreichender städtebaulicher Gründe zur Rechtfertigung eines

    Die Abwägungsmaßstäbe sind dabei dem seinerzeit geltenden Recht zu entnehmen, das Abwägungsergebnis ist hingegen an den rechtlichen Maßstäben, die am 29.06.1961 gegolten habe, zu messen (BVerwG, Urteil vom 20.10.1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67; Senatsurteil vom 17.02.1995 - 8 S 2183/94 -VBlBW 1995, 400 ; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.10.2012 - 1 ZB 11.1535 - BayVBl 2013, 472 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 2430/97

    Übergeleiteter Bebauungsplan - Funktionslosigkeit durch Zeitablauf

    Auch eine Beeinträchtigung der natürliche Eigenart der Landschaft kann in einem solchen Fall nicht angenommen werden (Senatsurt. v. 17.2.1995 - 8 S 2183/94 -, VBlBW 1995, 400, 401 m.w.N.).

    Der Inhalt der jeweiligen Vorschrift ist dabei im Zusammenhang mit den sie ergänzenden baurechtlichen Vorschriften zu sehen, die in solchen Fällen ebenfalls übergeleitet sind (Senatsurteil vom 17.2.1995, a.a.O; Gaentzsch in Berliner Kommentar, 2. Aufl., § 10 BauGB Nr. 42).

    Jedenfalls mit diesem Inhalt kann sie daher auch Inhalt eines Bebauungsplans nach geltendem Recht sein (Senatsurt. vom 17.2.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 5 S 1847/05

    Bau- und Straßenflucht nach altem badischen Straßenrecht entspricht Baulinie im

    Nur das württembergische Recht enthielt seit dem Inkrafttreten von Art. 1a Abs. 2 und 4 Württ. BauO in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 15.12.1933 (RegBl. S. 443) eine Bestimmung, dass ein Grundstück im rückwärtigen Bereich - mit einer Tiefe von 50 m hinter einer Baulinie - bebaut werden konnte (vgl. Senatsurt. v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 - Juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - VBlBW 1995, 400; Urt. v. 23.01.1998 - 8 S 2447/97 - NuR 1999, 332 - Urt. v. 23.01.1998 - 8 S 2430/97 - PBauE § 173 BBauG 1960 Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99

    Stellplatzbedarf

    Voraussetzung für eine wirksame Überleitung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundsätzlich Urteil vom 20.10.1972 - 4 C 14.71 -, BVerwGE 41, 67; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.2.1995 - 8 S 2183/94 -, VBlBW 1995, 400) darüber hinaus, daß die entsprechenden Vorschriften und Pläne zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung Ergebnis sachgemäßer Abwägung der damals beachtlichen Belange waren sowie zur Zeit der Überleitung ein rechtlich einwandfreies Abwägungsergebnis darstellen.
  • VG Stuttgart, 16.10.2007 - 13 K 552/06

    Baurecht: Voraussetzungen an die Annahme einer Funktionslosigkeit einer

    Da die LSGVO den Oberbegriff "Bebauungsplan" verwendet, fallen hierunter nicht lediglich qualifizierte Bebauungspläne im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB, sondern auch einfache Bebauungspläne wie der hier vorliegende Bebauungsplan 1942/14 (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - in Juris).

    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kann auch der Umstand, dass der im Bebauungsplan 1942/14 westlich der U.-Straße vorgesehene Baustreifen bis zum heutigen Zeitpunkt nicht realisiert worden ist und sich der Ortsrand stattdessen entsprechend der Vorgaben des späteren qualifizierten Bebauungsplanes 1961/79 entlang der östlichen Seite der U.-Straße ausgebildet hat, die Funktionslosigkeit der betreffenden Festsetzungen nicht begründen, so lange deren Verwirklichung und damit der Vollzug des Bebauungsplanes in dem fraglichen Bereich - wie hier - tatsächlich noch möglich ist (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - Urt. v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 - jeweils in Juris).

    Da die Wohnhäuser im Geltungsbereich eines rechtsgültigen einfachen Bebauungsplanes liegen, können diesen die entgegenstehenden Darstellungen des inzwischen geänderten Flächennutzungsplanes 2010 nicht entgegengehalten werden (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB; so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.02.1995 - 8 S 2183/94 - m.w.N. in Juris).

  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss

    Baurechtliche Vorschriften und städtebauliche Pläne bilden also eine Einheit und dürfen bei ihrer Anwendung nicht auseinandergerissen werden."]; VGH Mannheim, Urt. v. 4.12.2003, 5 S 1746/02, juris Rn. 32; Urt. v. 15.2.1995, 8 S 2183/94, juris Rn. 25; Urt. v. 25.2.1993, 8 S 287/92, juris Rn. 69; siehe auch § 117 Abs. 1 Nr. 23 HBauO 1969).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1819/95

    Abwehrrecht eines Wohnhauseigentümers im Außenbereich gegen Maststall -

    Der Senat zieht diese Richtlinie in ständiger Praxis in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte und mit Billigung durch das Bundesverwaltungsgericht als Entscheidungshilfe bei der Bewertung von Immissionen, die von Schweinemastbetrieben ausgehen, heran (vgl. zuletzt Urt. v. 17.2.1995 - 8 S 2183/94 - VBlBW 1995, 428 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 12.06.2002 - 3 K 1316/01

    Zu den Anforderungen an eine grundsätzlich mögliche Ersatzausfertigung.

    Damit hatte zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Bundesbaugesetzes eine Baulinie in Verbindung mit den genannten gesetzlichen Vorschriften den überleitungsfähigen Inhalt der Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche (vgl. zur Überleitungsfähigkeit solcher Baulinien VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17.02.1995, VBlBW 1995, 400 und Urt. vom 23.04.1998 - 8 S 2430/97 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1672/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12069
VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1672/94 (https://dejure.org/1995,12069)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.09.1995 - 7 S 1672/94 (https://dejure.org/1995,12069)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. September 1995 - 7 S 1672/94 (https://dejure.org/1995,12069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückzahlung darlehensweise gewährter Sozialhilfe für Pflegeheimunterbringung durch Erben umfaßt rückwirkende Pflegesatzerhöhung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1672/94
    Dabei handelt es sich nach heute herrschender Ansicht um öffentlich-rechtliche Verträge (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.9.1993, DÖV 1994, 473; BGH, Urt. v. 12.11.1991, NJW 1992, 1237; vgl. hierzu ferner Münder, ZFSH/SGB 1988, 225 ff.).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 22/90

    Pflegesatzvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1672/94
    Dabei handelt es sich nach heute herrschender Ansicht um öffentlich-rechtliche Verträge (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.9.1993, DÖV 1994, 473; BGH, Urt. v. 12.11.1991, NJW 1992, 1237; vgl. hierzu ferner Münder, ZFSH/SGB 1988, 225 ff.).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 7 S 1672/94
    Einem Kläger, der ein Rechtsmittel innerhalb einer bestimmten Frist einlegen muß und diese Frist bis zum letztmöglichen Zeitpunkt ausnutzt, darf aber nicht unter Hinweis auf eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt werden (vgl. u.a. BVerfG, Beschl. v. 1.12.1982, NJW 1983, 1479).
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